eIDAS-Signaturen
Die eIDAS‑Verordnung – EU 910/2014 – definiert vebindlich EU‑weit, wie elektronische Signaturen eingestuft werden.
Standards
eIDAS‑Standards: EES, FES und QES – für jede Anforderung die passende Signatur
Die drei Sicherheitsniveaus variieren insbesondere hinsichtlich Identitätsprüfung, Dokumentensicherheit, rechtlicher Wirkung und Beweisstärke.
Eigenschaften:
Keine oder sehr geringe Identitätsprüfung
Niedriges Sicherheitsniveau
Beweiswert gering (Manipulation nicht nachvollziehbar)
Einfache elektronische Signatur (EES)
Niedrigste Sicherheitsstufe – einfache Zustimmung.
Die einfache elektronische Signatur umfasst alle Formen einer digitalen Zustimmung, die mit einem Dokument verknüpft sind. Sie ist technisch leicht zu erzeugen und ohne Identitätsprüfung möglich.
Typische Beispiele:
- Eingescannte Unterschrift in einem PDF
- Ein „OK“-Button oder „Ich akzeptiere“‑Klick
- Unterschrift auf einem Tablet ohne Identitätsprüfung
Einsatzgebiet:
- Interne Prozesse
- Formfreie Vorgänge
- Geringes Risiko
- Einfache Zustimmungserklärungen
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Mittleres Sicherheitsniveau – eindeutige Zuordenbarkeit.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist deutlich sicherer als die EES, da sie kryptografisch abgesichert wird. Laut eIDAS muss sie vier Kernanforderungen erfüllen:
Anforderungen laut eIDAS:
- Eindeutig einer Person zugeordnet
- Identifikation des Unterzeichners möglich
- Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners erzeugt
- Veränderte Dokumente müssen erkennbar sein
Einsatzgebiet:
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Geheimhaltungsvereinbarung / NDA
- Gesellschaftsvertrag
Eigenschaften:
Identitätsprüfung über technische Verfahren
Dokument ist nachträglich nicht unbemerkt veränderbar
hoher Beweiswert, aber nicht handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt
Eigenschaften:
Höchstes Sicherheitsniveau
Höchste Beweiskraft
Umfassende Dokumenten‑ und Identitätssicherheit
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Höchste Sicherheitsstufe – rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist die stärkste Signaturform und erfüllt zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Sie ist die einzige elektronische Signaturart, die rechtlich vollständig der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Voraussetzungen:
- Wird mittels eines qualifizierten Zertifikats erstellt
- Identität des Unterzeichners wird streng geprüft (z. B. Video‑Ident, Ausweis, eID)
- Wird über eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt
- Vorgaben durch zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA)
Einsatzgebiet:
Überall, wo gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist:
- Arbeitsverträge (je nach Jurisdiktion)
- Verbraucherdarlehen
- Notarielle oder behördliche Prozesse
hochkritische Verträge
Einfach und schnell loslegen
Alle Features im Überblick
Vergleich
Elektronische Signaturen:
EES, FES und QES im Vergleich
Standard
SES
AES
QES
Beweiskraft
Basic
Hoch
Maximal
Anforderungen Identifikation
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer mobil
- Unternehmens-E-Mail-Adresse
- EU: Video-Identifikation
- Schweiz: Persönliche Identifikation
- Geprüfte E-ID
- Telefonnummer mobil
Anwendungs-bereich
- Einfacher Arbeitsvertrag
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Verträge ohne Formvorschrift
- Maximierung Beweiskraft von formfreien Verträgen
- Dokumente mit gesetzlicher Formvorschrift
Beispiele
- Informationsschreiben
- Interne Dokumente
- Informelle Dokumente
- Behördliche Dokumente
- Arbeitnehmerüberlassungs-verträge
- Arbeitsverträge
- Kreditvertrag
Vergleich
Elektronische Signaturen:
EES, FES und QES im Vergleich
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Identifikation
Verify & sign: schnell, sicher, easy.
Nur eine kurze Identitätsprüfung, dann können Sie sofort elektronisch unterschreiben.
Schnell Identifizieren und rechtsgültig signieren
Bestätigen Sie Ihre Identität und starten Sie in Minuten mit rechtsgültigen E‑Signaturen. Je nach E‑Signatur‑Standard wird Ihre Identität unterschiedlich geprüft – per E‑Mail (einfach), per Mobilnummer (fortgeschritten) oder per Online‑Verfahren wie Video‑Ident (qualifiziert).
Je nach E-Signatur-Standard:
Einfache Bestätigung per E‑Mail (EES)
Sichere Verifizierung per SMS‑Code (FES)
Amtlich geprüfte Identifikation für maximale Rechtsgültigkeit (QES)
Einfach identifizieren – in nur wenigen Minuten
Gemäß § 126a, 126 ABs. 3 BGB kann die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in Deutschland die handschriftliche Unterschrift und damit die Schriftform ersetzen.
E-Mail Adresse
E‑Mail bestätigen und direkt elektronisch mit der einfachen elektronischen Signatur (EES) unterschreiben.
Mobiltelefon-Nummer
Für die Freischaltung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) benötigen Sie lediglich Ihre Mobilnummer.
Online-Identifikation
Identifizieren Sie sich über einen Live‑Video‑Call, um die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu bestätigen.
Mit Starter beginnen
Für den Einstieg und einzelne Signaturen. Ohne Abo.
Express QES
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Deutlich höhere Abschlussquote – direkt messbar
Ihre Kunden unterschreiben sofort – ohne Download, ohne App
Weniger Rückfragen
So einfach wie möglich: QES für Kunden, nicht für Profis
Kein Stress, keine Hürden: Während andere digitale Prozesse überfordern, führt Express‑QES Ihre Kundschaft in drei einfachen Schritten zum Abschluss.
Einladung
Einfach versenden, direkt loslegen: Ihre Vertragspartner erhalten die Signatur‑Einladung per E‑Mail oder Link – klar, vollständig und sofort startbereit.
QR-Code
Alles integriert: Alle erforderlichen Komponenten für rechtsgültiges Signieren, ohne zusätzliche Drittanbieter-Vereinbarungen.
Identifizieren → Signieren
Flexibel im Ausland signieren – mit der mobilen Identifikation in Minuten einsatzbereit.
Zertifizierungsstellen, die in Deutschland und der EU rechtsgültig anerkannt sind
Alle Signaturen basieren auf Zertifikaten führender, in der EU und der Schweiz zertifizierter Vertrauensdienste-Anbieter. Eine einmal erteilte EU-Zertifizierung gilt europaweit.

Swisscom ist in der Schweiz und Österreich für das Signieren nach Schweizer und EU-Recht zertifiziert.

A-Trust ist in Österreich für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.

GlobalSign ist in Belgien für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.
Zertifizierungsstellen, die in Deutschland und der EU rechtsgültig anerkannt sind
Alle Signaturen basieren auf Zertifikaten führender, in der EU und der Schweiz zertifizierter Vertrauensdienste-Anbieter. Eine einmal erteilte EU-Zertifizierung gilt europaweit.
Anerkannte Zertifizierungsstellen
Die EU-Kommission führt eine Liste aller in der EU anerkannten Zertifizierungsstellen
Voll ausgestattet: Keine weiteren Integrationen nötig
Immer rechtsgültig
Unabhängig vom Signatur‑Standard – mit einer Identifikation sofort einsatzbereit.
Ein Partner für alles rund um die E‑Signatur
Alles integriert: Alle erforderlichen Komponenten für rechtsgültiges Signieren, ohne zusätzliche Drittanbieter-Vereinbarungen.
Arbeiten und signieren, wo immer Sie möchten
Flexibel im Ausland signieren – mit der mobilen Identifikation in Minuten einsatzbereit.
