eIDAS-Signaturen

Die eIDAS‑Verordnung  – EU 910/2014 – definiert vebindlich EU‑weit, wie elektronische Signaturen eingestuft werden.

Standards

eIDAS‑Standards: EES, FES und QES – für jede Anforderung die passende Signatur

Die drei Sicherheitsniveaus variieren insbesondere hinsichtlich Identitätsprüfung, Dokumentensicherheit, rechtlicher Wirkung und Beweisstärke.

Einfache elektronische Signatur

Eigenschaften:

Keine oder sehr geringe Identitätsprüfung

Niedriges Sicherheitsniveau

Beweiswert gering (Manipulation nicht nachvollziehbar)

Einfache elektronische Signatur (EES)

Niedrigste Sicherheitsstufe – einfache Zustimmung.
Die einfache elektronische Signatur umfasst alle Formen einer digitalen Zustimmung, die mit einem Dokument verknüpft sind. Sie ist technisch leicht zu erzeugen und ohne Identitätsprüfung möglich.

Typische Beispiele:

  • Eingescannte Unterschrift in einem PDF
  • Ein „OK“-Button oder „Ich akzeptiere“‑Klick
  • Unterschrift auf einem Tablet ohne Identitätsprüfung

Einsatzgebiet:

  • Interne Prozesse
  • Formfreie Vorgänge
  • Geringes Risiko
  • Einfache Zustimmungserklärungen

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Mittleres Sicherheitsniveau – eindeutige Zuordenbarkeit.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist deutlich sicherer als die EES, da sie kryptografisch abgesichert wird. Laut eIDAS muss sie vier Kernanforderungen erfüllen:

Anforderungen laut eIDAS:

  • Eindeutig einer Person zugeordnet
  • Identifikation des Unterzeichners möglich
  • Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners erzeugt
  • Veränderte Dokumente müssen erkennbar sein

Einsatzgebiet:

  • Mietvertrag
  • Kaufvertrag
  • Geheimhaltungsvereinbarung / NDA
  • Gesellschaftsvertrag
Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eigenschaften:

Identitätsprüfung über technische Verfahren

Dokument ist nachträglich nicht unbemerkt veränderbar

hoher Beweiswert, aber nicht handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt

Qualifizierte elektronische Signatur
E-Signatur QES

Eigenschaften:

Höchstes Sicherheitsniveau

Höchste Beweiskraft

Umfassende Dokumenten‑ und Identitätssicherheit

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Höchste Sicherheitsstufe – rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist die stärkste Signaturform und erfüllt zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Sie ist die einzige elektronische Signaturart, die rechtlich vollständig der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Voraussetzungen:

  • Wird mittels eines qualifizierten Zertifikats erstellt
  • Identität des Unterzeichners wird streng geprüft (z. B. Video‑Ident, Ausweis, eID)
  • Wird über eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt
  • Vorgaben durch zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA)

Einsatzgebiet:

Überall, wo gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist:

  • Arbeitsverträge (je nach Jurisdiktion)
  • Verbraucherdarlehen
  • Notarielle oder behördliche Prozesse
    hochkritische Verträge
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Vergleich

Elektronische Signaturen:
EES, FES und QES im Vergleich

Standard

SES

AES

QES

Beweiskraft

Basic

Hoch

Maximal

Anforderungen Identifikation

  •  E-Mail Adresse
  • Telefonnummer mobil
  • Unternehmens-E-Mail-Adresse
  • EU: Video-Identifikation
  • Schweiz: Persönliche Identifikation
  • Geprüfte E-ID
  • Telefonnummer mobil

Anwendungs-bereich

  • Einfacher Arbeitsvertrag
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Verträge ohne Formvorschrift
  • Maximierung Beweiskraft von formfreien Verträgen
  • Dokumente mit gesetzlicher Formvorschrift

Beispiele

  • Informationsschreiben
  • Interne Dokumente
  • Informelle Dokumente
  • Behördliche Dokumente
  • Arbeitnehmerüberlassungs-verträge
  • Arbeitsverträge
  • Kreditvertrag

Vergleich

Elektronische Signaturen:
EES, FES und QES im Vergleich

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Schnell Identifizieren und rechtsgültig signieren

Bestätigen Sie Ihre Identität und starten Sie in Minuten mit rechtsgültigen E‑Signaturen. Je nach E‑Signatur‑Standard wird Ihre Identität unterschiedlich geprüft – per E‑Mail (einfach), per Mobilnummer (fortgeschritten) oder per Online‑Verfahren wie Video‑Ident (qualifiziert).

Je nach E-Signatur-Standard:

Einfache Bestätigung per E‑Mail (EES)

Sichere Verifizierung per SMS‑Code (FES)

Amtlich geprüfte Identifikation für maximale Rechtsgültigkeit (QES)

Einfach identifizieren – in nur wenigen Minuten

Gemäß § 126a, 126 ABs. 3 BGB kann die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in Deutschland die handschriftliche Unterschrift und damit die Schriftform ersetzen.

E-Mail Adresse

E‑Mail bestätigen und direkt elektronisch mit der einfachen elektronischen Signatur (EES) unterschreiben.

Mobiltelefon-Nummer

Für die Freischaltung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) benötigen Sie lediglich Ihre Mobilnummer.

Online-Identifikation

Identifizieren Sie sich über einen Live‑Video‑Call, um die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu bestätigen.

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Zertifizierungsstellen, die in Deutschland und der EU rechtsgültig anerkannt sind

Alle Signaturen basieren auf Zertifikaten führender, in der EU und der Schweiz zertifizierter Vertrauensdienste-Anbieter. Eine einmal erteilte EU-Zertifizierung gilt europaweit.

Swisscom

Swisscom ist in der Schweiz und Österreich für das Signieren nach Schweizer und EU-Recht zertifiziert.

A-Trust

A-Trust ist in Österreich für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.

GlobalSign

GlobalSign ist in Belgien für das Signieren nach EU-Recht zertifiziert.

Zertifizierungsstellen, die in Deutschland und der EU rechtsgültig anerkannt sind

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Anerkannte Zertifizierungsstellen

Die EU-Kommission führt eine Liste aller in der EU anerkannten Zertifizierungsstellen

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