Dokumente

Rechtsgültig signieren – vom NDA bis zum Vertrag

Diese Dokumente signieren Sie mit wenigen Klicks elektronisch

Signieren Sie jedes Dokument elektronisch – mit wenigen Klicks, rechtskonform und zuverlässig.

Angebot

Angebote unterschreiben – Nachweisbare Willenerklärung

Angebote werden unterschrieben, um eine klare Willenserklärung nachweisbar zu machen, Freizeichnungsklauseln wie „Preis freibleibend“ zu berücksichtigen und den Prozess bei Bedarf schnell und sicher digital abzuwickeln.

Unterschrift liefert sicheren Nachweis für übereinstimmende Willenserklärungen.

Auf unverbindliche Angaben wie „Preis freibleibend“ achten.

Angebote lassen sich einfach und rechtsgültig digital unterschreiben.

Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge unterschreiben – sicher und rechtsgültig

Arbeitsverträge lassen sich schnell, sicher und rechtsgültig digital unterschreiben. Digitale Signaturen ersetzen dabei weitgehend die handschriftliche Unterschrift und können – je nach Signaturstufe – sogar rechtlich gleichgestellt sein. Die e-Signatur unterstützt EES, FES und QES und ermöglicht so einen vollständig digitalen, effizienten Prozess, der Onboarding beschleunigt, Kosten senkt und Fehler reduziert.

Rechtsgültige digitale Signaturen (EES, FES, QES) für Arbeitsverträge.

Unterzeichnung dauert Minuten statt Tage.

Spart Papier, Kosten und reduziert Verwaltungsaufwand.

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis unterschreiben – Rückschlüsse auf die Bewertung

Beim Arbeitszeugnis ist entscheidend, wer unterschreibt und welches Datum eingetragen ist – beides kann Rückschlüsse auf die Bewertung geben. Bei Abwesenheit der Führungskraft kann das Zeugnis auch sicher und rechtsgültig digital über die e-Signatur signiert werden.

Rang und Position der Unterzeichnenden beeinflussen die Wirkung des Zeugnisses.

Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen.

Digitale Signaturen ermöglichen eine rechtssichere Ausstellung bei Abwesenheit.

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung unterschreiben – Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Eine Betriebsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Arbeitsbedingungen regelt. Es gibt erzwingbare und freiwillige Vereinbarungen. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kann eine Betriebsvereinbarung auch rechtssicher digital unterzeichnet werden.

Regelt verbindlich Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen.

Digitale Signatur per QES rechtlich zulässig.

Geheimhaltungserklärung (NDA)

NDA unterschreiben – vertrauliche Informationen zwischen Parteien

Ein NDA ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, die vertrauliche Informationen zwischen Parteien schützt. Es wird häufig bei neuen Geschäftsbeziehungen, Verhandlungen oder Entwicklungsprojekten eingesetzt. NDAs können einseitig (nur eine Partei gibt Informationen preis) oder zweiseitig (beide Parteien tauschen vertrauliche Daten aus) gestaltet sein.

Schützt sensible Informationen vor Weitergabe.

Wird vor allem bei neuen Partnerschaften und Verhandlungen genutzt.

Existiert als einseitiges oder zweiseitiges NDA.

Kaufvertrag

Kaufvertrag unterschreiben – rechtliche Sicherheit

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer über Preis, Menge und Lieferung einig sind. Eine Unterschrift bietet rechtliche Sicherheit und verhindert spätere Preisänderungen; eine Unterzeichnung unter Vorbehalt ist beim Kaufvertrag nicht möglich. Mit der s-Signatur kann der Vertrag zudem rechtsgültig digital unterschrieben werden.

Kaufvertrag entsteht durch Einigung über Preis, Menge und Lieferbedingungen.

Unterschrift schützt vor späteren Preisänderungen, Vorbehalt ist ausgeschlossen.

Rechtsgültige digitale Signatur möglich.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag unterschreiben – Unverbindliche Schätzung

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung, die überschritten werden darf – jedoch nur in geringem Umfang. Bei wesentlichen Mehrkosten können Kunden vom Vertrag zurücktreten. Mit der e-sigantur lässt sich ein Kostenvoranschlag außerdem rechtsgültig digital unterschreiben.

Unverbindliche Schätzung, darf leicht überschritten werden.

Bei deutlicher Kostensteigerung besteht Sonderkündigungsrecht.

Digital rechtsgültig unterschreiben.

Jahresabschluss

Jahresabschluss unterschreiben – Unterschrift gesetzlich gefordert

Der Jahresabschluss muss gesetzlich unterschrieben werden – bei Einzelunternehmen vom Inhaber, bei Kapitalgesellschaften von der Geschäftsführung. Eine Verweigerung der Unterschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn der Abschluss formal gültig bleibt. Mit der e-Signatur kann der Jahresabschluss zudem rechtsgültig digital signiert werden.

Unterschrift ist gesetzliche Pflicht; verantwortlich ist je nach Unternehmensform der Einzelkaufmann oder die Geschäftsführung.

Weigerung zu unterschreiben gilt als Ordnungswidrigkeit.

Jahresabschluss kann digital unterschrieben werden.

Kreditvertrag

Kreditvertrag unterschreiben – online rechtsgültig

Ein Kreditvertrag kann online rechtsgültig unterschrieben werden, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) genutzt wird. Dafür ist eine einmalige Identifizierung nötig. Die digitale Unterzeichnung spart Zeit, ist sicher und ermöglicht einen komplett papierlosen Prozess.

Kreditverträge dürfen online mit einer QES rechtsgültig unterschrieben werden.

Digitale Signaturen ermöglichen schnellen, sicheren und ortsunabhängigen Vertragsabschluss.

Eine einmalige Identifizierung erstellt das persönliche Zertifikat für die QES.

Lieferschein

Lieferschein unterschreiben – Bestätigung durch Empfänger

Ein Lieferschein muss zwar nicht gesetzlich unterschrieben werden, erhält aber erst mit Unterschrift Beweiskraft. Durch die Signatur bestätigt der Empfänger den Erhalt, die Unversehrtheit und den Eigentumsübergang der Ware. Mit der e-Signatur lassen sich Lieferscheine zudem rechtsgültig digital unterschreiben.

Unterschrift ist freiwillig, gibt dem Lieferschein aber Beweiskraft.

Signatur bestätigt Erhalt, Zustand und Eigentumsübergang der Ware.

Lieferscheine können digital unterschrieben werden.

Mietvertrag

Mietverträge unterschreiben – Formen der Unterschrift

Mietverträge können in Deutschland rechtsgültig digital unterschrieben werden. Unbefristete Mietverträge sind formfrei und können mit allen Signaturarten (EES, FES, QES) signiert werden. Befristete, Index- oder Staffelmietverträge benötigen dagegen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Wird der falsche Standard genutzt, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.

Unterschrift ist freiwillig, gibt dem Lieferschein aber Beweiskraft.

Signatur bestätigt Erhalt, Zustand und Eigentumsübergang der Ware.

Lieferscheine können digital unterschrieben werden.

Wohnungsübergabeprotokoll

Übergabeprotokoll unterschreiben – schützt Parteien

Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug fest und schützt beide Parteien bei späteren Streitigkeiten. Besonders beim Einzug sollten alle Mängel sorgfältig dokumentiert werden. Mit der e-Signatur lässt sich das Protokoll rechtsgültig digital unterschreiben.

Mängel und Zustand zur Absicherung der Parteien dokumentieren.

Sorgfältige Erfassung beim Einzug besonders wichtig.

Digital rechtsgültig unterschreibbar.

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